Leistungen

Impfung gegen die Newcastle-Krankheit  [atypische Geflügelpest]
Newcastle-Krankheit
Die Newcastle-Krankheit (engl.: Newcastle Disease oder Pseudo Fowlpest) ist eine weltweit verbreitete, außerordentlich ansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung der Vögel. Das Krankheitsbild erinnert an die Geflügelpest („Vogelgrippe“), daher wird die Newcastle-Krankheit in Fachkreisen auch als atypische Geflügelpest bezeichnet.

Vorbeugung
In Deutschland schreibt die Geflügelpest-Verordnung [letzte Fassung vom 19.10.2007] eine regelmäßige Impfung gegen die Newcastle-Krankheit für alle Hühnervögel vor; dazu gehören auch Wachteln, Truthühner und Pfauen.

Es ist somit eine gesetzliche Vorschrift !
Dies gilt auch für Privatleute, die nur wenige Hühner halten.
Die Impfung ist bei Trankimpfung regelmäßig vierteljährlich vorzunehmen.

Hinweis
Hühnervögel dürfen in Deutschland nur dann von einem Geflügelbestand in einen anderen abgegeben oder auf Geflügelmärkten, Geflügelschauen und ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt werden, wenn sie von einer tierärztlichen Bescheinigung begleitet sind, aus der hervorgeht, dass der Herkunftsbestand der Tiere (im Falle von Eintagsküken der Elterntierbestand) regelmäßig gegen die Newcastle-Krankheit geimpft wurde.

Informationen
Für den Geflügelhalter stellt sich der Gesamtablauf der Impfung im Normalfall so dar, dass ein Tierarzt den Bestand vor der Impfung inspiziert und überprüft, ob der Tierbestand gesund ist. Nach erfolgter Impfung hat mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung eine erneute Kontrolle des Bestandes zu erfolgen.
Die Tierimpfstoff-Verordnung ermöglicht es, dass Impfstoffe gegen die Newcastle-Krankheit, die über das Trinkwasser verabreicht werden, auch an nicht gewerbs- oder berufsmäßige Tierhalter, wie z.B. Rassegeflügelzüchter, abgegeben werden können.
Voraussetzungen sind u.a., wie bei gewerblichen Tierhaltern, dass eine erforderliche Sachkunde vorhanden ist und eine Dokumentation stattfindet.
In Absprache mit dem Veterinäramt des Kreises Lippe geben wir den Impfstoff im vierteljährigen Turnus nur an Vereinsmitglieder ab, da innerhalb des Geflügelzuchtvereins eine erforderliche Sachkunde – auch durch interne Kommunikation zwischen den Vereinsmitgliedern – vorausgesetzt und die vorgeschriebene Dokumentation durch den Verein wahrgenommen wird.
Der Verein kann für Nichtmitglieder nicht die Haftung übernehmen, dass eine ordnungsgemäße Impfung von gesunden Geflügelbeständen erfolgt.

Der Geflügelzuchtverein beschafft das Impfserum und gibt dieses unentgeltlich an die Vereinsmitglieder ab.
Zur Ausgabe des Impfstoffes ist ein kleines Glasgefäß bereitzuhalten. Es werden pro Tier 10 ccm der Impflösung ausgegeben.
Da es sich um Lebendimpfstoff handelt, ist eine Verabreichung bis 12:00 Uhr zwingend.
Die Impfung erfolgt über das Trinkwasser; der Impfstoff ist mit Wasser 1:1 zu verdünnen, er darf nicht in einem Metallgefäß verabreicht werden.

Die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Bestimmung ist Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im Geflügelzuchtverein Detmold und Umgebung von 1894 e.V.

Der z. Zt. zur Anwendung kommende Impfstoff Nobilis Ma5+Clone 30 des Herstellers Intervet Deutschland GmbH, Unterschleißheim, ist ein kombinierter Impfstoff und beinhaltet eine aktive Immunisierung von Hühnern gegen die Newcastle Krankheit [atypische Geflügelpest] und die Infektiöse Bronchitis

Gemäß Empfehlung einer tierärztlichen Gemeinschaftspraxis kann die Impfung von Küken

– gegen die Newcastle-Krankheit ab der 4. Lebenswoche;
Wiederholung ab der 12. Lebenswoche

– die Erstimpfung gegen die Infektiöse Bronchitis ab der 6. Lebenswoche;
Zweitimpfung ab der 12. Lebenswoche

erfolgen.

Bitte vormerken:
Termin für die Ausgabe von Impfserum gegen die Newcastle-Krankheit an Vereinsmitglieder in 2024:

 11. Januar 2024

Zeitspanne: jeweils samstags    10:00 bis 11:00 Uhr.

Ausgabeort: Parkplatz Cultur Café, Detmold-Heiligenkirchen, Am Krugplatz 5