Mitgliedschaft
Der Verein hat z.Zt. 122 Mitglieder [Stand 1. Okt.2021].
Für die Mitgliedschaft im Verein wird gem. Beschluss der Mitgliederversammlung am 30. Aug. 2016 auf Grund gestiegener Verbandsabgaben, Anhebung der Versicherungsprämie sowie Verteuerung des Impfserums gegen die Newcastle-Krankheit ab 2017 folgender Jahresbeitrag erhoben:
- Einzelperson Senior [ab Vollendung 18. Lebensjahr]: € 20,-
- Eheleute/Partnerschaften: € 30,-
- Kind bis 12 Jahre nur zusammen mit Erwachsenem oder Erziehungsberechtigten [je Kind € 5,-]: € 25,-
- Jugendliche [13 bis 17 Jahre]: € 10,-
- Familienmitgliedschaft [Eltern mit Kindern bis 17 Jahre]: € 35,-
Hier noch einige Hinweise:
Geflügelhalter müssen ihre Tierhaltung beim Veterinäramt sowie bei der Tierseuchenkasse NRW schriftlich anzeigen. Für Hühner, Puten, Gänse und Enten besteht darüber hinaus die Verpflichtung zur Zahlung eines Tierseuchenkassenbeitrages.
Es besteht eine gesetzliche Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit [Atypische Geflügelpest]. Die Impfung ist bei Trankimpfung regelmäßig vierteljährlich vorzunehmen.
Die Einhaltung vorstehender Bestimmungen ist Voraussetzung für eine
Mitgliedschaft im Geflügelzuchtverein Detmold und Umgebung von 1894 e.V.
Auszug aus der Satzung [Fassung vom 30. August 2016]
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Mitglieder erlangen mit der Vollendung des 18. Lebensjahres Wahl- und Stimmfähigkeit in allen den Verein betreffenden Angelegenheiten.
2. Die Mitglieder sind verpflichtet:
a. das Erreichen der Vereinsziele nach besten Kräften zu unterstützen
b. das Vereinseigentum schonend und fürsorglich zu behandeln
c. den Beitrag rechtzeitig zu entrichten.
§ 6 Beginn und Ende der Mitgliedschaft
1. Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.
2. Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss oder Tod.
3. Die Austrittserklärung hat schriftlich gegenüber dem Vorstand mit vierteljähriger Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres zu erfolgen.
Der Vorstand hat vor einigen Jahren bereits festgelegt, dass
- Aufnahmeanträge,
- Kündigungen,
- SEPA-Lastschriftmandate sowie
- deren Widerruf und die
- Einwilligung zur Nutzung personenbezogener Daten gem. DSGVO und
- deren Rücknahme
wegen der erforderlichen Dokumentation in schriftlicher Form per Postversand [d.h. auch mit persönlicher Unterschrift] gem. Vereinsrecht dem verantwortlichen Vorsitzenden des Vereins, z.Zt. Ludwig Bartmann, Wilhelmweg 7, 32756 Detmold, übersandt werden.
Da mit einem geplanten Ausscheiden aus dem Verein auch die schriftliche Einwilligung zur Nutzung personenbezogener Daten gem. DSGVO widerrufen wird [so wird angenommen …] bitten wir dies im Kündigungsschreiben entsprechend aufzunehmen.
- Satzung, Fassung 30.8.2016
- Aufnahmeantrag [■]
- Beitragssätze
- SEPA-Lastschriftmandat [■]
- Mitgliederinformation DSGVO
- Einwilligung zu personenbezogenen Daten DSGVO [■]
herunterzuladen und die mit [■] bezeichneten Unterlagen dem Verein im Original einzureichen.
Die Beitragserhebung erfolgt aus buchungstechnischen Gründen ausschließlich im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens.